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Adel - Geistlichkeit - Militär
Festschrift für Eckardt Opitz zum 60. Geburtstag
Michael Busch
Absolutismus und Heeresreform
Schwedens Militär am Ende des 17. Jahrhunderts
Europa in der Geschichte Band 4 (ISSN 0944-355X)
2000. 249 S., 24 x 17 cm, 2 s/w-Fotogr., 6 Farbfotogr.
Kartonierte Ausgabe: ISBN 978-3-930083-58-9, € 46,15
Ausgabe in Bibliotheksleinen: ISBN 978-3-930083-62-6, € 66,15
Lieferbar

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Zu diesem Buch
Absolutismus und stehendes Heer
waren in der historischen Forschung bisher zwangsläufig miteinander verknüpfte Begriffe. Schweden, eine der militärischen Großmächte des 17. Jahrhunderts, ging einen anderen Weg. Grundlage bildete das Militärsystem Gustavs II. Adolf, das eng an die Oranischen Reformen geknüpft war. Besonders die Ideen Johanns VII. von Nassau-Siegen, der selbst in schwedischen Diensten gestanden hatte, prägten die Reformen Gustav Adolfs, die eine Bewaffnung und Ausbildung ausgehobener verpflichteter Einwohner Schwedens – zumeist Bauern – vorsah. Aufgeteilt nach landschaftlichen Aushebungsbezirken verfügte Schweden so über eine Armee von 36 000 Mann. Doch die Aushebungen führten im bevölkerungsarmen Schweden zu einer rapiden Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. So kam es bereits während des Dreißigjährigen Krieges zu einer Diskussion über eine Abschaffung dieses Systems. Doch erst unter Karl XI. kam es zu einer Reform.
Reform durch Haushaltssanierung
Unter dem Druck der finanziellen Sanierung des Haushaltes kam es auf den Reichstagen von 1680 und 1682 zu einer Entmachtung des schwedischen Hochadels, dessen Güter teilweise von der Krone eingezogen wurden. Diese Reduktionen waren eine der Grundlagen des neuen Militärsystems, des Einteilungswerkes. Karl XI. schloss auf dem Reichstag von 1682 mit den bäuerlichen Vertretern Verträge über die freiwillige Gestellung von Soldaten. Die Bauern innerhalb der dörflichen Gemeinschaft waren verantwortlich für die Rekrutierung, die Unterbringung, die Versorgung, die Bekleidung u.a.m. des Militärs. Jeweils zwei mantal (Vollhufner) rekrutierten einen Soldaten und stellten ihm eine Häuslerstelle mit etwas Acker- und Weideland zur Verfügung; im Gegenzug waren sie von Aushebungen befreit. Die Eingeteilten und ihre Offiziere unterstanden der zivilen Justiz, lediglich zu den militärischen Übungstreffen galten die Kriegsartikel. Die militärischen Einheiten des Einteilungswerkes waren mit den kommunalen Strukturen identisch, so dass der soldatische Nachbar im Frieden auch der soldatische Kamerad in der militärischen Einheit war.
Anhand der Infanterie
einer der schwedischen Kernlandschaften, Södermanland, untersucht der Verfasser exemplarisch die Einführung dieser Militärverfassung in den ersten Jahren nach 1683. Diese Militärordnung, die sich in wesentlichen Merkmalen von den gängigen stehenden Heeren unterschied, machte den Monarchen unabhängig von Bewilligungen der Reichstage und wurde zum Vorbild für u. a. Peter den Großen, der 1724 mit der russischen Regimentseinteilung etwas nahezu Identisches versuchte. Schweden hielt über 200 Jahre an diesem System fest, das das Militär fest in die ländliche Gesellschaft integrierte – erst 1901 wurde die allgemeine Wehrpflicht eingeführt.
Eine moderne Militärgeschichte
ist Michael Busch durch die Einbettung der Analyse der Heeresreform in die sich aus dem europäischen Engagement ergebende allgemeinpolitische Entwicklung Schwedens im 17. Jahrhundert einerseits und die Erörterung der mit ihr verbundenen sozialen und wirtschaftlichen Fragen andererseits gelungen. Hierfür wurde er mit dem Werner-Hahlweg-Preis für Militärgeschichte 2000 (3. Preis) ausgezeichnet.
Der Inhalt
1. Einleitung · 2. Stehendes Heer oder Landesdefension? Theorie und Praxis der Volksbewaffnung im 16. und 17. Jahrhundert · 3. Das ältere Einteilungswerk unter Gustav II. Adolf · 4. Die Einführung des Einteilungswerkes unter Karl XI. Voraussetzungen und Bedingungen · 5. Das Einteilungswerk für die Infanterie · 6. Die Einführung des Einteilungswerks in Södermanland · 7. Schlussbetrachtungen · 8. Schlussthesen · 9. Quellen- und Literaturverzeichnis · 10. Abbildungsverzeichnis · Anhang 1: Auszug aus dem Tagebuch Karls XI. von 1686/87 · Anhang 2: Auszug aus der Zugordnung vom 5. Februar 1689 · Personenverzeichnis · Farbtafeln