‘Les mouvements islamistes et les droits de l'homme’: Titelinformation


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Sami Awad Aldeeb Abu-Sahlieh
Les mouvements islamistes et les droits de l'homme
Herausforderungen Band 5 (ISSN 0942-8291)
1998. 134 S., 23 x 15 cm
Kartonierte Ausgabe: ISBN 978-3-924517-86-1, € 20,10
Ausgabe in Bibliotheksleinen: ISBN 978-3-924517-97-7, € 38,10
Lieferbar




Der Herrschaftsanspruch islamistischer Bewegungen
gründet sich auf das islamische Recht (chari'a), wie es aus dem Koran und der Sunna Mohammeds abgeleitet wird. Die Frage, inwieweit sich die von islamistischen Bewegungen vertretenen Rechtspositionen mit den von der UNO entwickelten Menschrenrechtspositionen vereinbaren lassen oder mit ihnen in Konflikt treten, untersucht Sami Aldeeb Abu-Sahlieh. Er stützt sich dabei in erster Linie auf solche Dokumente, die islamistische Organisationen oder deren Repräsentanten für das arabische Publikum verfasst haben. Im Mittelpunkt seiner Analyse steht die tunesische Bewegung Ennahda.

Die meisten Verfassungen arabischer Staaten
bestimmen das islamische Recht als eine vorherrschende oder die ausschließliche Quelle ihrer Rechtsordnung, doch wird es fast ausschließlich im Familien- oder Erbrecht, gelegentlich im Strafrecht angewandt. Im Grundsatz wird das Recht dieser Staaten von einem normativen System beherrscht, das vom Westen übernommen wurde: die Verfassung selbst, die Organisation der Rechtsprechung, das Zivil-, Wirtschafts- und Verwaltungsrecht sowie meist auch das Strafrecht.

Im Ergebnis
hält Sami Aldeeb Abu-Sahlieh fest, dass das islamische Recht von seiner grundsätzlichen Anlage und den Implikationen seines Konzepts her mit den Menschenrechten in Konflikt gerät. Ihre Beachtung resultierte im Verzicht auf islamische Rechtsnormen. Dazu sind gegenwärtig auch als gemäßigt geltende islamistische Organisationen nicht bereit.



Der Inhalt
Kapitel 1: Das islamische Recht und die Verletzung der Menschenrechte [1. Zum Verhältnis von islamischem Recht und gegenwärtigem Rechtssystem; 2. Menschenrechte, die durch die Anwendung islamischen Rechts verletzt würden] · Kapitel 2: Die Ennahda und die Verletzung der Menschenrechte [1. Das Verhältnis des islamischen Rechts zum Rechtssystem Tunesiens; 2. Menschenrechte, die durch die Ennahda verletzt würden] · Kapitel 3: Gemäßigte islamistische Bewegungen und ihre Achtung der Menschenrechte





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